AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil Ihrer Reservierung oder Buchung für Ihren Aufenthalt bei uns im Fontanehof.

Junger Mann mit Rücken an der Wand lehnend und beide Hände voll mit Stapel aus sieben Ordnern
Bestandteil des Mietvertrages im Fontanehof.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fontanehof

Die AGB sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen als Gast im Fontanehof (im Weiteren kurz: Gast) und uns, der Johnanna Mehlisch-Bosch und Thomas Hanusch eGbR (im Weiteren kurz: Fontanehof).

Ergänzende Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.

  1. Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Fontanehofs.
    2. Die teilweise oder vollständige Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
    3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
  2. Vertrag:
    Abschluss, Partner, Haftung, Verjährung
    1. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Fontanehof zustande. Dem Fontanehof steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
    2. Vertragspartner sind der Fontanehof und der Gast. Hat ein/e Dritte/r für den Gast bestellt, haftet diese/r dem Fontanehof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner/in für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Fontanehof eine entsprechende Erklärung des/der Dritten vorliegt.
    3. Der Fontanehof haftet für dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Fontanehofs beschränkt.
    4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
    5. Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Fontanehofs auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
  3. Leistungen:
    Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1. Der Fontanehof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Fontanehofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Fontanehofs an Dritte.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein.
    4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Fontanehof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies zur angemessenen Anhebung des vertraglich vereinbarten Preises führen. Die Anhebung ist auf höchstens 10 % begrenzt.
    5. Rechnungen des Fontanehofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung, ohne Abzug zu begleichen.
    6. Bei direkten Buchungen im Fontanehof oder mit den Möglichkeiten über fontanehof.de werden die Leistungen des Fontanehofs am Tag der Abreise abgerechnet und vom Gast im Fontanehof beglichen.
    7. Der Fontanehof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Fontanehof berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Fontanehof der eines höheren Schadens vorbehalten.
    8. Der Fontanehof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Fontanehofs aufrechnen oder mindern.
  4. Haftung des Fontanehofs
    1. Der Fontanehof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Fontanehofs zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Fontanehofs auftreten, wird der Fontanehof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen übernimmt der Fontanehof keine Haftung.
    3. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter, bewegter oder rangierter Fahrzeuge und deren Anbauten oder Inhalte haftet der Fontanehof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fontanehofs. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Fontanehofs.
    4. Vom Fontanehof entgegengenommene Nachrichten, Post- oder Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche der Gäste gegen den Fontanehof sind ausgeschlossen, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  5. Rücktritt des Gastes:
    Abbestellung, Rücktritt, Stornierung
    1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Fontanehof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Fontanehofs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Fontanehofs oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    2. Sofern zwischen dem Fontanehof und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Fontanehofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Fontanehof schriftlich ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Fontanehofs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
    3. Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Fontanehof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
    4. Dem Fontanehof steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
    5. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
       
      Für eine Wohnung werden
      • bis 42 Tage vor Anreise: 0 %,
      • 41 bis 29 Tage vor Anreise: 30 %,
      • 28 bis 14 Tage vor Anreise: 60 %,
      • 13 bis 1 Tag vor Anreise: 80 %,
      • bei Nichtanreise: 100 %;
      für mehrere Wohnungen
      • bis 60 Tage vor Anreise: 0 %,
      • 59 bis 41 Tage vor Anreise: 30 %,
      • 40 bis 29 Tage vor Anreise: 50 %,
      • 28 bis 14 Tage vor Anreise: 70 %,
      • 13 bis 1 Tag vor Anreise: 90 %,
      • bei Nichtanreise: 100 %
      der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100 % in Rechnung gestellt.
    6. Wir empfehlen zur Begrenzung dieses Kostenrisikos den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
  6. Behördliche Anordnung
    Abbestellung, Rücktritt, Stornierung
    1. Im Falle eines behördlich angeordneten Reiseverbotes (z.B. bzw. ähnlich bedingt durch das Coronavirus SARS-CoV-2) kann der Gast kostenfrei stornieren, wenn die Reise in der Zeit des Reiseverbotes liegt. Evtl. geleistete Zahlungen werden dann innerhalb von 14 Tagen erstattet.
    2. Dies gilt nicht, wenn nach dem aufgehobenen Reiseverbot ein Gast erkrankt ist oder in Quarantäne muss und die Reise nicht antreten kann. Hier gelten die vorgenannten Stornierungsfristen.
  7. Rücktritt des Fontanehofs
    1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Fontanehof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Fontanehofs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Fontanehof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist der Fontanehof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise bei:
      • höherer Gewalt oder anderen, vom Fontanehof nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • notwendigen Instandsetzungsarbeiten, Umbauten oder Erweiterungen, welche die Nutzung der gebuchten Leistung(en) beeinträchtigen oder verhindern, z.B. eine vorübergehende Betriebsschließung aufgrund von Baumaßnahmen.
      • gebuchter Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck der Buchung;
      • begründetem Anlass zur Annahme des Fontanehofs, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Fontanehofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Fontanehofs zuzurechnen ist.
    4. Der Fontanehof hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    5. Bei berechtigtem Rücktritt des Fontanehofs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Rückzahlung oder Schadensersatz.
  8. Ferienwohnungen:
    Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe
    1. Der Gast erwirbt den Anspruch auf die Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung.
    2. Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
    3. Ist eine verspätete Anreise das Gastes absehbar (nach 18 Uhr), ist dies dem Fontanehof unverzüglich mitzuteilen, um das Beziehen der gebuchten Wohnung für den Gast sicherstellen zu können (Schlüsselübergabe, Erstinformationen).
    4. Die Ferienwohnung wird vom Fontanehof in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Fontanehof hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    5. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt.
    6. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt oder des Inventars (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden an Fußböden oder am Mobiliar und Inventar). Der Gast haftet auch für das Verschulden durch die Mitreisenden.
    7. Sollte eine Haftpflichtversicherung des Gastes bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Fontanehof sind der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung des Gastes mitzuteilen.
    8. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind von der Haftung durch den Gast ausgeschlossen.
    9. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
    10. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Fontanehof spätestens bis 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Fontanehof über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 15:00 Uhr 50 %, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen.
      Dem Gast steht es frei, dem Fontanehof nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die verspätete Abreise entstanden ist.
    11. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag besenrein zu übergeben. Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen. Die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
  9. Hausordnung:
    Allgemeine Rechte und Pflichten
    1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
    2. Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind Geräte mit akustischer Ausgabe (Fernseher, Radio, Freisprecheinrichtungen usw.) auf Zimmerlautstärke einzustellen.
    3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.
    4. In der Ferienwohnung und den sonstigen Räumlichkeiten des Fontanehofs gilt ein allgemeines Rauchverbot (beinhaltet sämtliche Tabakwaren, E-Zigaretten, Liquid-Verdampfer, Shishas, Duftkerzen, Duftstäbchen u.ä.). Bei Zuwiderhandlungen wird der Fontanehof eine Reinigungspauschale in Höhe von 200 € in Rechnung stellen.
      Das Rauchen ist nur im Freien und unter Verwendung von geeigneten Behältnissen erlaubt.
      Wird in der Ferienwohnung weiterhin geraucht, obwohl der Fontanehof den Gast auf das Rauchverbot nochmals hingewiesen hat, hat der Fontanehof das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
    5. Wäschewaschen und -trocknen sind in der Ferienwohnung untersagt. Im Notfall ist das Waschen im Fontanehof in entsprechenden Räumlichkeiten möglich.
    6. Für jede Ferienwohnung steht ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung. Das Abstellen weiterer Fahrzeuge bedarf der vorherigen Zustimmung des Fontanehofs.
      Das Abstellen von Wohnmobilen oder ähnlichen Fahrzeugen ist bezüglich der Fahrzeuggröße ebenfalls vorher abzustimmen. Das Abstellen zum Zwecke der Übernachtung ist untersagt.
      Der Bedarf eines barrierefreien Stellplatzes ist mit dem Fontanehof abzustimmen. Zwei barrierefreie Stellplätze sind vorhanden.
    7. Das Ein- oder Anbringen von Materialien zu Dekorations- oder ähnlichen Zwecken ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für trotzdem derartige ein- oder angebrachte Materialien allein und stellt den Fontanehof von Ansprüchen Dritter frei. Außerdem ist der Gast zum Ersatz von Schäden durch das Ein- oder Anbringen derartiger Materialien verpflichtet.
    8. Der Fontanehof hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Havarien oder bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Fontanehof wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls unmöglich oder nicht zumutbar.
  10. Haustiere
    1. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist auf dem gesamten Gelände und in sämtlichen Gebäuden des Fontanehofs untersagt. Insbesondere in den Ferienwohnungen sollen so die Belange von Menschen mit Allergien berücksichtigt werden.
    2. Bei Zuwiderhandlungen erhebt der Fontanehof eine Reinigungspauschale in Höhe von 300 €. Daüber hinaus kann der Fontanehof die sofortige Abstellung dieses Vertragsbruches verlangen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
  11. Schlußbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    3. Es gilt deutsches Recht.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fontanehofs.

Ihr Fontanehof
Johanna Mehlisch-Bosch und
Thomas Hanusch eGbR